Babler & die Mietzinsbremse
Sollte sich Andreas Babler die Mühe antun bzw. überhaupt dazu in der Lage sein, alle Stellungnahmen zu seinen legistischen "Ungetümen" eines "mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes" sowie des "Mieten-Wertsicherungsgesetzes" sinnerfassend zu lesen, wird er feststellen und zur Kenntnis nehmen müssen, dass es sich bei der von ihm vollmundig avisierten "Mietpreisbremse" nur um eine Politposse handelt. Wenn daran, wie Babler das formuliert, etwas "historisch" sein soll, ist es im besten Fall "historisch schlecht".

Quelle: https://www.gewinn.com/artikel/der-neue-mietpreisdeckel
Bezogen auf die derzeitige Höhe der Mietzinse bringt das Gesetz absolut nichts; es kann folglich auch nicht die Rede davon sein, Mieter würden sich durch diese "Initiative" bereits 2025 hunderte Euros ersparen, wie Andreas Babler das im SPÖ-Propagandasender "SPÖeins" behauptet; entweder kennt er seine eigenen Initiativen nicht oder er lügt absichtlich; beides muss ihm, mangels alternativloser Sichtweise, zugetraut werden.
Aufgrund des Inhaltes zahlreicher Stellungnahmen ist bis heute nicht klar, ob die geplanten Änderungen jemals rechtswirksam werden; denn auch der SPÖ-parteiinterne Widerstand formiert sich.

Quelle: https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/mietpreisbremse-soll-27-mio-menschen-in-oesterreich-entlasten-art-291954
Es wäre an dieser Stelle vollkommen sinnlos, auf den Inhalt einzelner Stellungnahme einzugehen; mE müsste man das "Mietrecht" als solches grundlegend "neu denken"; das Mietrechtsgesetz (MRG) gehört erst seit 1981 zum Rechtsbestand Österreichs und wurde trotzdem mehr als dreißigmal geändert; es ist nicht zuletzt dadurch, vor allem aber wegen seiner umfangreichen Ausnahmetatbestände, völlig zerfleddert und nicht praxistauglich; selbst Mietrechtsexperten haben zu einzelnen Fragen völlig unterschiedliche Antworten.
Das praxisrelevanteste Thema ist, zumindest was den "freien Markt" betrifft, die "Vertragsdauer" bzw. die damit in Zusammenhang stehenden Probleme; sobald der Mietzins nicht mehr bezahlt wird, sieht sich der Vermieter mit der Tatsache konfrontiert, gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen; wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, hilft dem Vermieter lediglich ein rechtskräftiges Urteil, das dann notfalls auch noch vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden muss; das kostet viel Geld, Zeit und führt dazu, dass der Eigentümer faktisch rechtlos mitansehen muss, wie ihm der Mieter "auf der Nase" herumtanzt.
Diese Situation führt dazu, dass viele Eigentümer nicht mehr bereit sind ihre Wohnungen in Bestand zu geben; sie betrachten das leerstehende Eigentum als Wertanlage bzw. Zukunftsvorsorge; das ist allenfalls auch der Grund dafür, dass in Österreich ca. 650.000 Wohnungen leer stehen bzw. dort zumindest niemand hauptwohnsitzmäßig gemeldet ist; diese "künstliche" Verknappung des Marktes erhöht zwangsläufig den Zins für alle am Markt befindlichen bzw. verfügbaren Mietobjekte.

Quelle: https://kurier.at/politik/inland/orf-sommergspraeche-nehammer-kickl-babler-kogler-meinl-reisinger/402582347
Dem Risiko, keinen Mietzins zu erhalten, begegnen viele Vermieter bereits damit, dass sie entweder Mietzinsvorauszahlungen oder eben entsprechende Bankgarantien fordern; das sichert ihnen zwar für eine bestimmte Zeit den Bestandszins, ändert aber nichts am Problem, dass bei befristeten Mietverträgen der faktische Bestand selbst dann nicht endet, wenn die Vertragsdauer abgelaufen, der Mieter aber nicht ausgezogen ist; auch dieser Umstand zwingt den Vermieter zur Klage.
Bei unbefristeten Mietverträgen ist die gerichtliche Kündigung ohnehin obligatorisch; auch das schreckt viele Vermieter davon ab, Wohnungen überhaupt zu vermieten; "umgehen" kann man das Problem nur mit einem vorab und bei Gericht abgeschlossenen Räumungsvergleich.
Vor der Vermietung trägt das "Risiko" zweifelsfrei der Mieter – nach der Vermietung trifft das volle Risiko aber unzweifelhaft den Vermieter; erhält er tatsächlich den vereinbarten Mietzins bzw. geht der Mieter mit dem Mietgegenstand sorgsam um und zieht er tatsächlich aus, sobald das befristete Mietverhältnis endet?

Quelle: https://exxpress.at/politik/exxpress-fragt-nach-sinkende-mieten-dank-milei-dazu-sagt-babler-nichts/
Die SPÖ, allen voran Andreas Babler, sehen bei Mietverträgen nur das Thema Mietzinshöhe und sind am anderen Auge, nämlich dann, wenn es um die Interessen der Vermieter geht, völlig blind; Vermieter sind für die SPÖ nur Kapitalisten, die "arme Mieter" ausbeuten und nur an deren Geld interessiert sind; es wird dabei aber völlig ausgeblendet, wer für diejenigen Kosten aufzukommen hat, die mit einem Eigentumsobjekt laufend verbunden sind und wer den Kaufpreis samt Nebenkosten bezahlen bzw. finanzieren musste; die einseitige Parteiergreifung der Sozialisten mag zwar deren absurden ideologischen Prinzipien entsprechen, hat aber mit der Realität nichts zu tun und führt letztlich zu einem sinnlosen Klassenkampf kommunistischer Provenienz.
Für die rund 100.000 Gemeindewohnungen, also Wohnungen, die sich im Eigentum von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts befinden, bräuchte es ein "Gemeindewohnungsgesetz"; alle Wohnungen im privaten Eigentum könnten unter die Bestimmungen des ABGB (§§ 1090ff) fallen und für die ca. 700.000 Genossenschaftswohnungen bräuchte es ein eigenes "Genossenschaftswohnungsgesetz", das auch jene Erfordernisse berücksichtigt, die gemeinnützige Genossenschaften erfüllen müssen, um als solche zu gelten.
Bei den Gemeindewohnungen obläge die transparente Mietzinsbildung dem jeweiligen Eigentümer, der, je nach Einzelfall, soziale und sonstige Aspekte berücksichtigen könnte; am "freien" Markt bestimmte eben, wie das üblich ist, derselbe den Preis; es sollten nur noch unbefristete Verträge mit adäquaten Kündigungsmöglichkeiten zulässig sein, wobei der Nachweis einer entsprechenden Kündigung ausreicht, um binnen 14 Tagen bei Gericht einen Räumungsvollzugstermin erwirken zu können.
Bei den Genossenschaftswohnungen könnten prinzipiell dieselben Regelungen herangezogen werden wie bei den Gemeindewohnungen.

Quelle: https://www.vol.at/regierung-legt-mietpreisbremse-erstmals-auch-fuer-ungeregelte-mieten-fest/9676967
Alle drei "Wohnungsarten" in einem einheitlichen Gesetz regeln zu wollen hat sich schon bisher als undurchführbar erwiesen; durch die beabsichtigten, in sich unschlüssigen, Regelungen wird das MRG noch unübersichtlicher und praxisfremder; so etwas kann wahrscheinlich nur jemandem in den Sinn kommen, der lediglich vorgibt, etwas Gutes tun zu wollen, tatsächlich aber alles falsch macht, was falsch zu machen wäre.
Noch ein Wort zum Thema "Wertsicherungsklausel":
Wenn es den rund 150 Legisten im Verfassungsdienst oder den dafür zuständigen Juristen in den Abteilungen diverser Ministerien nicht möglich sein sollte, eine verfassungskonforme Wertsicherungsklausel auf den Weg zu bringen, bin ich gerne bereit, eine solche binnen 24 Stunden kostenlos zu liefern …
Chr. Brugger
28/10/2025
