Bankrotterklärung der EU

10.10.2025

Nach außen hin wird Reformwille und Deregulierungswille suggeriert, hinter der 40.000-Beamten-Fassade Brüssels wird aber heftig am nächsten Schwachsinn gearbeitet; neuerdings soll es, wenn es nach der Mehrheit der idiotischen EU-Mandatare geht, keine Veggie-Burger mehr geben und keine Soja-Schnitzel; wie die "Krone" richtig erkennt, "beschäftigen sich die Würstel in der EU mit Würsteln" – ihresgleichen sozusagen unter sich."Vegetarische Fleischersatzprodukte sollen nicht mehr als Burger, Schnitzel und Wurst bezeichnet werden".

Quelle: https://kurier.at/wirtschaft/der-veggie-burger-wird-ueberleben-aber-nicht-die-soja-wurst/401072457

Wie dämlich sich die EU samt ihrem aufgedunsenen Verwaltungsapparat geriert, ist dermaßen dreist und dämlich, dass einem die Worte fehlen; was mit der sog. "Gurkenverordnung" (Verordnung (EWG) 1677/88 der Kommission vom 15.06.1988 begann, findet nun scheinbar seine "Rechtsnachfolger"; zur "Extra Klasse" der Gurken zählte nur, was gut entwickelt war, gut geformt und praktisch gerade (maximale Krümmung: 10 mm auf 10cm Länge der Gurke) und eine für die Sorte typische Färbung aufweisen konnte.

Der Gurken-Farce folgten weitere Highlights: In der Verordnung (EG) 1619/2001 der Kommission vom 06.08.2001 wurde u.a. die Größe von Äpfeln und Birnen festgelegt; zudem müssen die Früchte sorgfältig gepflückt worden sein, den Transport aushalten und in einem zufriedenstellenden Zustand am Bestimmungsort ankommen; bei Äpfeln darf allerdings der Stiel fehlen, sofern die Bruchstelle glatt und die Schale am Stielansatz unbeschädigt ist, dafür dürfen Birnen nicht grießig sein …

Quelle: https://www.zuercher-presse.com/bananen-und-gurken-die-skurrilsten-eu-verordnungen/

Beim Honig ist lt. Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20.12.2001 nebst Fructose- und Glucose-, Saccharose- und Wassergehalt, auch der Gehalt an wasserunlöslichen Stoffen und freien Säuren anzugeben; dazu kommen noch der Diastaseindex, der Hydroxymethylfurfurolgehalt sowie, man höre und staune, Angaben zur elektrischen Leitfähigkeit.

Pizzabäcker aufgepasst: Als "Pizza Napoletana" darf nur bezeichnet werden, was der Verordnung (EU) 97/2010 der Kommission vom 04.02.2010 entspricht; u.a. folgende Bedingungen sind zu erfüllen:

Quelle: https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/abendschau/pizza-geschichte-pizzeria-italien100.html

"Die "Pizza Napoletana" g.t.S. ist eine kreisförmige Backware mit variablem Durchmesser von höchstens 35 cm mit erhabenem Teigrand und mit Belag bedecktem Inneren. Das Innere ist 0,4 cm dick, wobei eine Toleranz von + 10 % zulässig ist, der Teigrand ist 1-2 cm dick. Die Pizza ist insgesamt weich und elastisch und lässt sich leicht zweimal zusammenklappen. Die "Pizza Napoletana" g.t.S. hat als Merkmal einen erhöhten Teigrand mit einer für Backwaren typischen gold braunen Farbe. Sie ist beim Anfassen und im Biss weich; ihr Inneres hat einen Belag, auf dem das Rot der perfekt mit dem Öl vermischten Tomate und, je nach verwendeten Zutaten, das Grün des Oregano und das Weiß des Knoblauchs ins Auge fallen; ebenso das Weiß der Mozzarella in mehr oder weniger dicht beieinander liegenden Flecken und das durch das Garen mehr oder weniger dunkle Grün der Basilikumblätter. Die "Pizza Napoletana" muss weich, elastisch und biegsam sein. Das Erzeugnis lässt sich leicht schneiden, hat einen charakteristischen angenehmen Geschmack durch den Teigrand, welcher den typischen Geschmack von gut gegangenem und ausgebackenem Brot aufweist, kombiniert mit dem säuerlichen Geschmack der Tomate, dem Aroma von Oregano, Knoblauch oder Basilikum und dem Geschmack der gebackenen Mozzarella. Die Pizza verströmt nach beendetem Garungsprozess einen charakteristischen aromatischen Duft. Die Tomaten geben nur das überschüssige Wasser ab und behalten ihre dichte Konsistenz. Die Mozzarella di Bufala Campana g.U. oder die Mozzarella g.t.S. ist auf der Oberfläche zerlaufen. Basilikum, Knoblauch und Oregano entwickeln ein intensives Aroma und sehen nicht verbrannt aus."

Als wäre das nicht bereits vertrottelt genug, werden in dieser Verordnung auch noch Teigzubereitung, Teigführung, Ausformung, der Belag, das Backen etc. normiert.

Quelle: https://www.bvse.de/recycling/pressemitteilungen/10949-eu-muss-buerokratie-gruendlich-durchforsten.html

Es kommt aber noch besser: "Als besonders groteskes Beispiel gilt die EU-Schnullerketten-Verordnung (DIN EN 12586); die auf 52 Seiten die Konstruktionsmerkmale einer Schnur für Babyschnuller auflistet. Ein kurzer Textauszug als Kostprobe: "Wenn der Schnuller am Band durch einen dauerhaft angebrachten Schnullerhalter befestigt ist, muss die Messung an dem vom Band am weitesten entfernten äußersten Ende des Schnullerhalters bis zum letzten Stück des Bandes oder der beweglichen Befestigungsvorrichtung an der Befestigung am Kleidungsstück erfolgen; ausgenommen ist die Länge der Befestigung am Kleidungsstück."

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/ursula-von-leyen-karlspreis-lungenentzuendung-bruessel-li.3183504?reduced=true

Die Aufzählung solch kruder, intellektuell verwahrlosten Denkzentralen entspringender Witzregelungen wäre beliebig fortsetzbar; es ist angesichts des europäischen Regulierungswahns aber sinnlos, sich über diese abstruse Normenflut aufzuregen; die EU versagt seit Jahrzehnten in jenen Bereich, in denen es tatsächlich um etwas geht; man ist nicht in der Lage, die Völkerwanderung nach Europa in den Griff zu bekommen, sich gegen andere Staaten sinnvoll verteidigen zu können oder die eigene, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten; dafür beschäftigt man sich intensiv mit absurdesten und nebensächlichsten Themen; vielleicht sollte Österreich dasselbe tun wie Großbritannien – die EU verlassen und sich damit dem legistischen Wahnsinn Brüssels entziehen; die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein haben bewiesen, dass es problemlos auch ohne EU geht; mit Ursula von der Leyen, Manfred Weber, Kaja Kallas oder Magnus Brunner ist nichts zu gewinnen oder gar zu erreichen; es hat nicht bloß den Anschein, als würden auf der europäischen Bühne just jene das Sagen haben, die in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich laufend versagen.

Chr. Brugger

10/10/2025