BM Faßmann – wieder einmal ratlos
Minister werden ist nicht schwer, Minister sein dagegen sehr. Unser, auch für Bildung zuständiger, Minister Faßmann sieht sich zum wiederholten Maß mit einer, von ihm zu verantwortenden, misslichen Lage konfrontiert.
Jetzt sind des ca. vierzig Maturanten, die sich erdreistet haben, bei der Matura leere Papierbögen abzugeben, die gestellten Aufgaben einfach zu ignorieren bzw. § 10(4) ("Leistungsbeurteilung") der 167. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2019/20 dafür zu nutzen, ihre Zeit sinnvoller oder anders zu verwenden, als vom Bildungsminister gedacht.
Über dieses Verhalten sei er (Faßmann) verärgert, zugleich enttäuscht.
Müsste man die zur Verordnung gewordenen ministeriellen Überlegungen beurteilen, wäre dumm oder dämlich vermutlich eine unzutreffende Bewertung. Unausgegoren-naiv träfe es schon eher - gut gemeint, leider nicht konsequent zu Ende gedacht.
Es spricht absolut nichts dagegen, schulische Leistungen über einen Zeitraum von 11 ½ Jahren bei der die Schullaufbahn abschließenden Matura zu berücksichtigen. Nur nicht so, wie man das getan bzw. BM Faßmann das jetzt zu verantworten hat.
Wollte man vermeiden, dass Schüler mit dem "Damoklesschwert" ihrer Tagesverfassung, dem subjektiv-eingefärbten Wollen bzw. Nichtwollen der Beurteilenden, konfrontiert werden, ihr Wissen auf das Werk eines einzigen Tages reduziert wird, dann hätte man sich schon etwas Sinnstifterendes einfallen lassen dürfen. Dazu hat es - vielleicht auch ob der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit - nicht gereicht. Wiewohl dieses Argument eher keine taugliche Ausrede darstellt. Um dieses "Problem" zu lösen, hätte es keiner allzu großen (im Sinne von intellektuell-herausfordernd) Anstrengungen bedurft.
Ich billige den dafür zuständigen Beamten und sonstigen Mitarbeitern (das gilt natürlich auch für den Minister selbst) zu bzw. vertraue darauf, dass sie in der Lage sind, drei und fünf zusammenzuzählen, das additive Ergebnis dieser Rechenoperation daran anschließend durch zwei zu dividieren.
Der Vorschlag der Bundesschulsprecherin, dass beide für die Matura beurteilungsrelevanten Noten positiv sein müssten, käme genau denen nicht zugute, für die die neue Regelung gedacht ist, führte vielmehr die durchaus gute Idee ad absurdum.
Man könnte sich jedoch (so man das wollte) das angekündigte "Feintuning" bei der Maturabewertung sowie die bereits avisierte "Evaluierung" problemlos ersparen. Es wäre dafür lediglich erforderlich, zwei kleine legistische Änderungen vorzunehmen (nimmt in etwa 10 Minuten in Anspruch):
- In die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 über die Leistungsbeurteilung in Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen (Leistungsbeurteilungsverordnung) sollte in § 11 ein (neuer) fünfter Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:
"Schulische Leistungen, bei denen Schülern das Bemühen, tatsächlich solche erbringen zu wollen, abzusprechen ist, sind mit "nicht beurteilt" zu bewerten." (analoge Regelung wie bei "vorgetäuschten Leistungen" i.S.d. § 11(4) leg. cit.)
- Dann müsste man die erwähnte "Leistungsbeurteilungsverordnung" noch um den derzeitigen "Zankapfel" bzw. Stein des Anstoßes (§ 10(4)) - bezogen auf Reifeprüfungen - ergänzen (naturgemäß in legistisch sinnvoller Form bzw. an systematisch richtiger Stelle).
Damit hätte man eine tragbare, nachvollziehbare sowie praktisch handhabbare Regelung für das absolut sinnvolle Ansinnen des Ministeriums, den zahlreichen Semestern vor der Reifeprüfung bei der Beurteilung derselben eine maßgebliche Bedeutung zukommen zu lassen.
Chr. Brugger
29.05.2020