Das Ende des Bundesstaates

02.10.2025

Sobald die Protagonisten der "Reformpartnerschaft Österreich" ihre "Ergebnisse" vor laufenden Kameras präsentieren ist immer davon auszugehen, dass bis auf kosmetische Retuschen nichts zu erwarten ist; Sepp Schellhorn, Alexander Pröll & Jörg Leichtfried haben immer noch nicht verstanden, worum es bei einem solchen "Vorhaben" geht; um nachhaltig sparen, bürokratisch entlasten und tatsächlich etwas zum Besseren verändern zu können braucht es endlich einen "großen Wurf" und keine parteipolitisch motivierten Kinkerlitzchen; man soll ja nicht nur persönliche bzw. parteipolitische Eitelkeiten befriedigen, sondern dem Land bzw. dessen Einwohnern signalisieren, dass man es ernst meint und verstanden hat, worum es tatsächlich geht.

Quelle: https://www.sn.at/politik/innenpolitik/hat-foederalismus-sinn-148611787

Nun muss man kein großer Verfassungsexperte sein, um zu wissen, dass hierzulande vor allem die föderalistischen Strukturen zu einer Lähmung des gesamten Staatsgefüges geführt haben; seit Jahr und Tag werden daher entsprechende Reformen eingefordert; politisch war man bisher aber weder willens noch in der Lage, dem "Gebot der Stunde" zu entsprechen.

Dabei wäre das "Ganze" relativ einfach: Man schafft die 9 Bundesländer einfach ab und überträgt die gesamte Gesetzgebungskompetenz an den Bund, der seinerseits über seine Ministerien die gesamte Verwaltung des Landes übernimmt; die 9 Landeshauptstädte übernehmen die bisherigen Funktionen der 79 Bezirkshauptmannschaften bzw. 15 Statutarstädte, die ihrerseits aufgelöst werden.

Wozu braucht man in einem Mini-Land wie Österreich 9 unterschiedliche Landesverfassungen, 9 Landtage und damit auch 9 Landesregierungen?

Im Zeitalter der Digitalisierung ist es absolut denk- und zumutbar, auf die "Bezirksverwaltungsbehörden" zu verzichten; man müsste sich auch nicht weiter mit sinnbefreiten Finanzausgleichszahlungen beschäftigen, über das "Steuerfindungsrecht" der Bundesländer diskutieren und im Schul- bzw. Sozial- und Gesundheitssystem wäre man die Endlosdiskurse los; es gäbe einheitliche Gesetze für alle Belange, keine Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern und damit eine einheitliche Rechtslage, auf deren Basis sich die Verwaltung recht einfach vollziehen ließe.

In einem nächsten Schritt könnte man auch gleich noch die 2.092 Gemeindeverwaltungen den ehemaligen Bezirkshauptmannschaften als sog. "Gemeindebezirksverbände" übertragen; auch damit wäre sehr viel gewonnen bzw. gespart.

Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/19544111/eine-kleine-geschichte-des-grossen-scheiterns

Der solcherart deregulierte Staat wäre schlank, schlagkräftig und voll funktionsfähig; es setzte nur voraus, dass das bisherige Klüngel- bzw. Parteiwirtschaftssystem aufgegeben wird und die eigenen Bedürfnisse jenen des Staates untergeordnet werden, was aber ohnedies der Intention der Bundesverfassung ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus") entspräche.

Dasselbe "System" müsste man mE auch beim sog. "Kammerstaat" zur Anwendung bringen; es ist nicht erklär- und nachvollziehbar, dass jedes Bundesland eine eigene, immens kostenintensive Kammerstruktur unterhält, wobei der Leistungsumfang der einzelnen "Länderkammern" ohnedies nahezu ident ist; wozu benötigt man im digitalen Zeitalter noch 9 Arbeiter- oder Wirtschaftskammern?

Von einer solchen Radikalkur ist der ach so hehre bzw. beinahe "heilige" Bundesstaat noch weit entfernt; nüchtern betrachtet ist mein Vorschlag aber alternativlos.

Um endlich zu gesunden braucht der Staat eine Rosskur und keine homöopathischen Dosen wie sie die "Reformpartnerschaft Österreich" verabreichen will; könnte man, was bei meinem, zugegeben durchaus radikalen, Ansatz der Fall wäre, die Anzahl der Beamten bzw. Vertragsbediensteten österreichweit um zumindest 100.000 reduzieren, bedeutete dies eine Ersparnis von ca. 10 Milliarden Euro jährlich; dazu könnte man sich naturgemäß auch die hohen Kosten für Politikergehälter samt deren aufgeblähten "Stäben" ersparen, was mit weiteren ca. 1,5 Milliarden Euro an jährlicher Ersparnis einherginge; mittelfristig muss aber klar sein, dass die derzeitige Anzahl der "öffentlich Bediensteten" in Höhe von ca. 750.000 zumindest um ein Drittel reduziert werden muss.


Chr. Brugger

02/10/2025