Pech, Pannen, Pleiten?

01.05.2020

Seit 07.01.2020 ist das Kabinett Kurz II in Amt und Würden; seit dieser Zeit ist, nicht zuletzt durch die COVID-19 Situation, sehr viel geschehen. Im Wesentlichen waren mit dieser Situation Kanzler Kurz, Vizekanzler Kogler, Gesundheitsminister Anschober, Bildungsminister Faßmann sowie Innenminister Nehammer beschäftigt.


Ein Mitglied des Kabinetts Kurz II schafft es aber scheinbar mühelos, abseits des zentralen Geschehens, für unnötige Unruhe zu sorgen, ins Fettnäpfchen zu treten, sich nicht sonderlich ministrabel zu verhalten.


Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler, die seit dem 07.01.2020 im Amt ist, konnte, wenn überhaupt, bislang jedenfalls nur negativ in Erscheinung treten; das ist im Lichte des derzeitigen Geschehens, in dem alles von COVID-19 überlagert bzw. dominiert wird, nahezu eine Kunst.


So konnte man auf der Homepage des Bundeskanzleramtes bereits am 23.04.2020 Folgendes nachlesen:


Edtstadler/Gewessler/Brunner: Sonderzüge für Pflegekräfte aus Rumänien auf Schiene


Wichtiger Schritt für Sicherung der Pflege in Österreich - BKA und BMK machen Transport auf der Schiene möglich - ÖBB als Mobilitätspartner - WKÖ: 24h-Betreuung zu Hause gewährleistet


(...)


"Durch die Korridorlösung in Einvernehmen mit Ungarn soll sich dies ändern, hält Edtstadler fest: "Mit der direkten Zugverbindung für Pendlerinnen und Pendler aus Rumänien ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Pflege in Österreich, insbesondere der 24-Stunden-Pflege, gelungen."

Glaubte man dieser "Aussendung" bzw. der Aussage Edtstadlers könnte man davon ausgehen, dass die Sach- und Rechtslage zwischen dem offiziellen Rumänien und Österreich geklärt gewesen sei.

Es sollte sich jedoch herausstellen, dass diese Frohbotschaft ganz einfach falsch war. Edtstadler muss das offenbar etwas falsch oder missverstanden haben. Vor den Kameras des ORF und live behauptete sie erneut und vehement, dass es eine entsprechende Vereinbarung mir Rumänien gäbe.

Auch diese Behauptung hat sich nachträglich als falsch erwiesen.

Da Edtstadler über einen juristischen Hintergrund verfügt, hätte ihr zumindest bekannt sein können, dass man eine solche Vereinbarung gerade deshalb schriftlich abschließt, um allenfalls den Nachweis darüber führen zu können. Dies umso mehr, als auf der Gegenseite das offizielle Rumänien stand bzw. stehen sollte. Zum damaligen Zeitpunkt jedenfalls kann es eine solche Vereinbarung nicht gegeben haben, sonst hätte sie Edtstadler wohl vorweisen können.

Wie, formulieren wir es vorsichtig, unbedarft kann bzw. darf eine Kanzleramtsministerin, vormals Richterin, sein, damit man ihr nicht mehr als Naivität im Amt vorwerfen kann?

Schenkt man den Aussagen einiger ihrer Mitarbeiterinnen im Kanzleramt Glauben, dann kann man schlechten Gewissens davon ausgehen, dass Edtstadler ihre eigene Karriere wichtiger ist als das Amt, Selbstdarstellung gegenüber ihrer eigentlichen Arbeit anhaltend der Vorzug zukommt, ihre Starallüren offen zur Schau tragen.

Auch eine zweite Stellungnahme Edtstadlers (17.04.2020) ist bemerkenswert:

Stellungnahme von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zu den Ausgangsbeschränkungen

"Millionen Menschen halten sich an die Ausgangsbeschränkungen des Gesundheitsministeriums, die bis Ende April gelten und verlassen sich darauf, dass die Verordnungen und Erlässe gesetzes- und verfassungskonform sind. Ich stehe hinter dem Vorgehen der Bundesregierung und bin der Meinung, dass die Regelungen rechtmäßig sind. Zudem bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass diese Regelungen notwendig sind, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. Wenn Bundesminister Rudolf Anschober der Meinung ist, dass die Verordnungen und Erlässe aus seinem Ressort nicht gesetzes- und verfassungskonform sind, erwarte ich mir, dass er die Sache in die eine oder andere Richtung rasch klärt und die Bevölkerung nicht lange in Unsicherheit lässt."


Demnach sind nach Ansicht Edtstalers alle Verordnungen und Erlässe gesetzes- und verfassungskonform - im Unterschied zu Rudolf Anschober. Sie erwarte(!) sich, er (Anschober) möge das in die eine oder andere Richtung klären.

Entweder sind Verordnungen und Erlässe gesetzes- und verfassungskonform oder eben nicht (eine dritte Variante ist denkunmöglich). Wenn nun diese Rechtsakte ohnedies das sind, was ihnen Edtstadler attestiert, kann Anschober gar nichts unternehmen.

Er kann diese Rechtsakte (im Sinne der Aufforderung von Edtstadler) wenn dann nur in eine Richtung korrigieren!

Meiner Ansicht nach kann Anschober überhaupt nichts dagegen unternehmen, was Edtstadler als Ministerin für EU und Verfassung ohnedies bereits (wenn auch falsch)  als richtig befunden hat.

Insofern ist Edtstadlers Äußerung nicht nur missverständlich, sondern vielmehr auch falsch (weil eben nicht alle Verordnungen und Erlässe rechts- und verfassungskonform sind).

Wenn jemand wie Edtstadler Minister spielen darf, darf man sich nicht wundern, dass auch die ansatzweise gute Performance der Spitze der Bundesregierung ins schiefe Licht gerät.

Außer peinlich ist das Auftreten von Edtstadler in und außerhalb des Ministeriums nur noch als grotesk zu bezeichnen; inhaltlich leer, fachlich schwach; weniger als nichtssagend - das wird schwierig; adrette Kleidung kann man sich auch an Schaufensterpuppen in der Nähe des Kanzleramtes ansehen.


Chr. Brugger


30.04.2020