Die „Causa“ Wöginger

07.10.2025

Seit heute steht der Klubobmann der ÖVP, August Wöginger, vor dem Strafgericht; ihm wir "Bestimmung zum Amtsmissbrauch" vorgeworfen; er soll, dem Strafantrag zufolge, beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid (ÖVP), für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben, dass dieser, einzig und allein aus parteipolitischen Überlegungen, Vorstand des Finanzamtes für Braunau, Ried und Schärding wurde; dass er fachlich einer anderen Bewerberin bei weitem unterlegen war, interessierte damals niemanden; erst das Bundesverwaltungsgericht stellte im Zuge einer Beschwerde der damals unterlegenen und besser qualifizierten Mitbewerberin fest, dass es bei der Bestellung des Parteifreundes von Wöginger zu Rechtsverletzungen gekommen wäre und dieser seinen Posten nur der Parteibuchwirtschaft der ÖVP zu verdanken habe.

Quelle: https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/live-ab-10-uhr-prozess-gegen-oevp-klubobmann-august-woeginger-in-linz;art385,4094292

Für diese parteipolitisch motivierte Intervention steht nun u.a. auch August Wöginger vor Gericht; er strebt neuerdings, um eine höchst wahrscheinlich scheinende strafrechtliche Verurteilung zu verhindern, eine diversionelle Erledigung des Strafverfahrens an; es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ihm die Diversion genehmigt wird und der so ganz "elegant" ein Strafverfahren vermeiden kann.

Tatsache ist aber, dass sowohl aus spezial- wie auch generalpräventiven Gründen eine diversionelle Erledigung nicht möglich sein sollte; als Clubchef der ÖVP im Nationalrat hat Wöginger u.a. auch dafür zu sorgen, dass durch entsprechende gesetzliche Regelungen sowohl der Amtsmissbrauch als auch der, hierzulande bedauerlicherweise noch immer als folkloristischer Volkssport verstandene, Postenschacher nicht länger Teil des parteipolitischen Alltags sein dürften.

Just August Wöginger hat also, was er mittlerweile reumütig einräumt, etwas getan, was für Menschen mit Charakter und Rückgrat undenkbar wäre: Jemandem aus parteipolitischen Überlegungen zu einem Posten zu verhelfen, obwohl jemand anderer dafür wesentlich besser geeignet ist.

Es stellt sich daher auch die Frage, inwiefern Wöginger für alle jene Schäden Verantwortung übernimmt, die durch sein krudes "Handeln" entstanden sind.

Quelle: https:///kurier.at/politik/inland/august-woeginger-oevp-prozess-gericht-postenschacher/403090613

Wer übernimmt beispielsweise die Kosten für die Beschwerden und Verfahren bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission bzw. beim Bundesverwaltungsgericht; wer übernimmt die Kosten für jene Schadenersatzansprüche, die an die "übergangene" Mitarbeiterin bezahlt werden mussten; und wer übernimmt die Haftung für den entstandenen Vertrauensschaden, den Wöginger zweifelsfrei angerichtet hat?

Sollte es daher tatsächlich zu einer diversionellen Erledigung des Verfahrens kommen, muss Wöginger zweifelsfrei zumindest finanziell zur Kasse "gebeten" werden; ein entsprechend namhafter Betrag wäre als Warnsignal für mögliche "Nachahmungstäter" indiziert, verbunden mit einem absoluten Tätigkeitsverbot als Berufspolitiker – wer sich so verhält wie Wöginger, der hat jedenfalls in der Politik nichts verloren.

Chr. Brugger

07/10/2025