Ein Lichtblick in der Justiz

31.10.2025

Es hat, das ist absolut durchaus positiv zu bewerten, den Anschein, als würden wenigstens an der "Spitze" der österreichischen Justiz die Uhren noch richtig gehen; das wird vermutlich nicht bloß damit zusammenhängen, dass wir seit dem letzten Wochenende wieder zu unserer "Normalzeit" zurückgekehrt sind.

Quelle: https://www.bvz.at/in-ausland/kriminalitaet-und-justiz-causa-woeginger-wksta-soll-beschwerde-gegen-diversion-einlegen-495907749

Der "Beirat für den ministeriellen Weisungsbereich", der sog. Weisungsrat, hat der Justizministerin in der "Causa Wöginger" empfohlen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dazu zu verpflichten, gegen die "Diversion" im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Verbrechen eines Amtsmissbrauches des ÖVP-Klubobmanns Beschwerde zu erheben; das ist nicht minder erfreulich wie pikant – wenn neben dem "Weisungsrat" auch die Oberstaatsanwaltschaft sowie die Bundesministerin für Justiz der Ansicht sind, dass die diversionelle Erledigung bei August Wögingers "potenziellem" Verbrechen anzufechten wäre, müsste an und für sich vollkommen klar sein, dass "Gust" Wöginger im "zu wiederholenden Rechtsgang" strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und verurteilt wird.

Das Justizministerium vertritt offensichtlich die Ansicht, dass bei Wöginger die Voraussetzungen des "Gnadenaktes" der diversionellen Erledigung gem. § 198 StPO nicht gegeben waren und das Erstgericht irrigerweise davon ausgegangen ist, es läge keine "schwere Schuld" des Angeklagten vor; es dürfte aber allem Anschein nach das genaue Gegenteil der Fall sein; wer billigend in Kauf nimmt, dass andere, besser geeignete Kandidaten einen Job im öffentlichen Bereich alleine deshalb nicht bekommen, nur weil schlechter Qualifizierte auf eine entsprechende Parteimitgliedschaft verweisen können und missbräuchlich "protegiert" werden, gibt eindeutig zu erkennen, dass ihm die österreichische Rechtsordnung völlig egal ist.

Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/20215166/umfragen-desaster-fuer-den-oevp-klubchef-nach-diversion

Eine Verurteilung Wögingers wäre ein Zeichen dafür, dass der "Rechtsstaat" doch noch funktioniert und zumindest dann, wenn die Ämterpatronage klar und für alle offensichtlich ist, Staatsanwaltschaften und Gerichte verpflichtet sind, mit voller Härte gegen jene vorzugehen, denen der 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches ("strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen") völlig fremd bzw. egal zu sein scheint.

Es sei in diesem Zusammenhang auch noch darauf hingewiesen, dass der "Amtsmissbrauch" i.S.d. § 302 StGB gem. § 17 StGB als "Verbrechen" und nicht bloß als "Vergehen" konzipiert wurde; wenn nun maßgebliche Protagonisten der ÖVP die Ansicht vertreten, "Postenschacherei" als beliebten "Volkssport" betrachten zu wollen, als "üblich" oder "Freundschaftsdienst" zu verharmlosen und alles zu unternehmen, um ihre moralische Verdorbenheit zu verteidigen bzw. schönzureden, ist das ein klarer Auftrag dafür, diesem korrupten Treiben endlich ein Ende zu bereiten.

Quelle: https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/amtsmissbrauch-oevp-klubobmann-woeginger-am-dienstag-in-linz-vor-gericht;art385,4093045

Darüber hinaus müssten die Strafverfolgungsbehörden endlich auch in jenen Fällen tätig werden, in denen vor allem im Innenministerium Posten im großen Stil "verschachert" wurden; es dürfte ja kein Zufall sein, dass just in zahlreichen Entscheidungen der Bundesgleichbehandlungskommission vermehrt davon zu lesen ist, bei Postenbesetzungen käme es zu ideologisch oder weltanschaulich bedingten Benachteiligungen; ohne Parteibuch wird man im Innenministerium scheinbar nichts – die diesbezügliche Diskriminierung feiert also "fröhliche Urständ", die Steuerzahler haben die gesamten Kosten zu tragen sowie die Strafen zu bezahlen und übrig bleiben die Diskriminierten und der Staat, weil maßgebliche Posten mit "parteilichen Pfosten" besetzt werden; und aus der ÖVP ist nichts anderes zu hören als "es handle sich dabei sozusagen um ein Bürgerservice" und "das war schon immer so".

In einem allfälligen "echten" Verfahren gegen Wöginger müssten vor allem generalpräventive Gründe auch bei der Strafbemessung eine maßgebliche Rolle spielen; gerade in seiner Causa bzw. auch deliktspezifisch erfordern es das Gemeinwohl, die Verletzung des gesellschaftlichen Gesamtinteresses sowie eine keinesfalls zu leugnende Erschütterung der Rechtsautorität, den Strafrahmen extensiv zu nutzen; nach herrschender Ansicht des OGH (u.a. OGH, 14.12.1999, 14 Os 149/99) schließen jedenfalls generalpräventive Überlegungen die Anwendbarkeit des § 37 StGB aus; demzufolge wäre über Wöginger im Falle einer Verurteilung jedenfalls ein Haftstrafe zu verhängen.

Quelle: https://de.euronews.com/2022/02/07/anstiftung-zum-amtsmissbrauch-ovp-fraktionschef-woginger-im-visier

Wer seine Funktion als "Amtsträger" dermaßen unverschämt, frivol sowie rücksichtslos gegenüber anderen StaatsbürgerInnen ausnutzt, darf sich nicht wundern, wenn er dafür mit einem Höchstmaß an sozialer Missachtung zu rechnen hat; mit der Durchsetzung des Rechts soll nicht zuletzt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Funktionstauglichkeit der Rechtsordnung gestärkt werden – für Wöginger gilt zwar immer noch die Unschuldsvermutung; seine späte, wenn auch geradezu durch äußere Umstände erzwungene Einsicht könnte ihm letztlich sogar schaden; von einer "Reumütigkeit" wird man bei Wöginger kaum ausgehen können – sein morbide anmutendes Verhalten nach der vermeintlichen "Erledigung" des Verfahrens spricht Bände …

Chr. Brugger

31/10/2025