Eine Republik kommt nicht zur Ruhe

10.03.2026

Diese Woche ist noch keine zwei Tage alt; vor allem der Boulevard hat aber keinen Anlass sich zu beschweren; denn in der "Alpenrepublik" trägt sich doch so Einiges zu, worüber es sich zu berichten lohnt.

Bereits am Sonntag ist der Generaldirektor des öffentlichen Rundfunks (ORF) zurückgetreten; er sieht sich, zumindest dem Vernehmen nach, mit dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung an einer ORF-Mitarbeiterin aus dem Jahr 2022 konfrontiert.

Nun, der Rücktritt mag zwar gerechtfertigt sein; wie dieser allerdings, auch das nur dem Vernehmen nach, zustande gekommen sein soll, entbehrt nicht einer gewissen Komik; dem kommunikativen Desaster-Auftritt des "Kommunikationsexperten" und Stiftungsratsvorsitzenden Heinz Lederer in der ZIB2 am 09.03.2026 zufolge soll es so gewesen sein, dass der Rechtsanwalt der vom ehemaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann scheinbar sexuell Belästigten eben demselben über den Stiftungsrat hat ausrichten lassen, dieser möge zurücktreten; dieses "Ultimatum" sei, so Lederer, mit keinen finanziellen Forderungen verbunden gewesen.

Quelle: https://dietagespresse.com/signal-zum-frauentag-orf-trennt-sich-erstmals-von-mann-ueber-50-statt-von-frau-ueber-50/ (Screenshot)

Lederer habe demnach Weißmann die Möglichkeit gegeben, binnen 48 Stunden das vom Rechtsanwalt der ORF-Mitarbeiterin zur Verfügung gestellte Ton- und Bildmaterial zu sichten bzw. herauszufinden, ob die offensichtlich vorhandenen "Beweismittel" tatsächlich echt und nicht bloß gefakt sein könnten; Weißmann, so Lederer, habe es verabsäumt oder nicht für nötig befunden, sich diesbezüglich zu äußern bzw. mit der vermeintlich belästigten Frau das "Einvernehmen" herzustellen und habe nur seinen Rücktritt angeboten.

Der Staatsbürger wird sich vielleicht an dieser Stelle die Frage stellen, warum denn bei solch schwerwiegenden Anschuldigungen nicht sofort die Staatsanwaltschaft einschreitet; das ist insofern zu erklären, als es sich bei der sexuellen Belästigung i.S.d. § 218 StGB Abs. 1, 1a u. 1b um sog. Ermächtigungsdelikte handelt, die nur öffentlich verfolgt werden, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung dazu erteilt; das dürfte bei dieser "ORF-internen-Causa" nicht der Fall sein.

Im "Umkehrschluss" führt diese legistische Systematik aber dazu, dass eine vermeintlich sexuell belästigte Frau die Möglichkeit hätte, sich am vermeintlichen Täter insofern zu "rächen", als sie ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung eben nicht erteilt, sondern anderweitig "Sühne" verlangt; ob das im Sinne des "Erfinders" ist, wäre zu hinterfragen, zumal das durchaus hehre Ansinnen allenfalls dadurch missbraucht werden könnte, damit, ganz vorsichtig formuliert, gleichsam im Wege einer recht privat-amikalen Diversion "sanften Druck" ausüben zu wollen.

Wie diese "Causa" weitergeht bzw. was, auch das hat Lederer in der ZIB2 zum Ausdruck gebracht, mit anderen "Vorfällen", die sich in der ORF-Vergangenheit ereignet haben sollen, zu geschehen hat, dürften wir demnächst erfahren; im Stiftungsrat soll ja z.B. jemand "sitzen", der sich ebenfalls mit einer sexuellen Belästigung "herumzuschlagen" hatte, mit dem "Übergriffs-Opfer" aber wohl eine Einigung erzielt haben dürfte.

Als unbeteiligter "Zuseher" könnte man sich allerdings fragen, ob im öffentlichen Rundfunkt mit unseren, zwangsweise eingehobenen Haushaltsabgaben tatsächlich "lege artis" umgegangen oder, so ganz nebenbei, auch noch ein, zugegeben bildungsauftragsentsprechendes bzw. -relevantes, "Sodom & Gomorra" gleich mitfinanziert wird.

Zudem wäre es überlegenswert, aus diesem Anlassfall heraus eine eigene ORF-Produktion mit dem Arbeitstitel "Inside-ORF" zu kreieren, um dadurch, in einer Art "Doku-Soap", die ohnedies recht unglücklichen Zwangsgebührenzahler zumindest angemessen zu entschädigen bzw. adäquat zu beglücken; irgendwie "schreit" das recht laut nach einem "Bauer sucht Frau"-Format, einer Küniglberg-Edition von "The Bachelor" oder einem "Tinder-Ausflug in den Dreizehnten".

Quelle: https://dietagespresse.com/bester-jobvermittler-woeginger-wird-ams-berater/

Filmreifes spielt sich derzeit auch am Landesgericht Linz ab; dort findet, von den Augen der Öffentlichkeit beobachtet, seit einigen Tagen der Prozess gegen den Bürgerservice-Spezialisten August Wöginger statt; der staatsanwaltschaftlichen Anklage zufolge soll Wöginger ja irgendwie sein Amt dazu missbraucht haben, einem unqualifizierten Parteikollegen zu einem Posten in der staatlichen Verwaltung zu verhelfen; es wird, was naturgemäß eine bodenlose Sauerei ist, ihm (Wöginger) unterstellt, für seine bürgernahe Fürsprache wären bloß ideologische und keinesfalls fachliche Kriterien ausschlaggebend gewesen.

Genau jener Mann aber, der in der heimischen Innenpolitik sozusagen als besonders mitteilungsbedürftig in Erscheinung getreten ist, es insofern zu einem gewissen Grad an Bekanntheit und letztlich sogar noch zum "Kronzeugen" gebracht hat, soll just gestern dem schwarzen "Gust" auf dessen weiße Weste gespuckt und "massiv" belastet haben.

Auch daraus könnte der ORF durchaus Profit schlagen; für ein filmreifes "Gerichtsdrama" wird das "Material" zwar allenfalls nicht reichen, ein Innviertler-Bauernschwank sollte aber schon "drin" sein; denkt man das aber etwas größer, hätte vermutlich auch die Historie des Volkssports "Postenschacherei" das Zeug zu einer Serie á la "Kommissar Rex".

Quelle: https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/neos-nominieren-gerald-loacker-für-den-eu-rechnungshof/ar

Vor dem Hintergrund dieser beiden öffentlichkeitsrelevanten Top-Stories kommt die Bestellung des Ex-NEOS-NR-Abgeordneten Gerald Loacker zum Hofmitglied des "Europäischen Rechnungshofes", dem "Hüter der EU-Finanzen", beinahe zu kurz; Loacker soll sich, ist zu lesen, in einem internen "Hearing" der "Pinken" durchgesetzt haben und künftig in 12, rue Alcide De Gasperi - 1615 Luxembourg, residieren; diese "Position" ist monatlich aber ohnedies lediglich mit ca. € 30.000,00 brutto dotiert.

Die politische Konkurrenz "schäumt" darob dennoch; erstens sei der Auswahlprozess völlig intransparent abgelaufen, zweitens verfüge Loacker nicht über die für diese Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen und drittens wäre Loacker ohnedies nur deshalb "zum Zug" gekommen, weil zwischen ÖVP, SPÖ u. NEOS im "Koalitionspakt" vereinbart worden sei, dass den NEOS das diesbezügliche Nominierungsrecht zustünde.

Chr. Brugger

10/03/2026