Lex Plakolm
Auf der Homepage des Bundeskanzleramtes ist über Claudia Plakolm bloß Folgendes zu lesen: "Claudia Plakolm wurde am 2. April 2025 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt angelobt"; und dann gibt es dort noch einen "Lebenslauf" von Frau Plakolm, dessen Inhalt Bände spricht bzw. Rückschlüsse auf ihre schier unglaubliche Fülle an Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen zulässt.
Nüchtern betrachtet hat Plakolm weder eine Ausbildung abgeschlossen noch einen Tag berufliche Erfahrung ; das "Studium der Wirtschaftspädagogik an der Johannes Keppler Universität Linz" betreibt sie seit 2014 erfolglos; mit solch einem "Lebenslauf" landete jeder andere beim AMS oder auf der Straße bzw. wäre ein Fall für die Sozialhilfe oder Mindestsicherung.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=-SRwu51lsO8
Bei Plakolm ist das, warum auch immer so etwas sein kann, ganz anders; vom 09.11.2017 bis zum 06.12.2021 war sie Nationalratsabgeordnete, vom 06.12.2021 bis zum 03.03.2025 war sie Staatssekretärin und seit diesem Tag ist sie Bundesministerin; für jemanden, der nachweislich weder einen Beruf erlernt oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, fürwahr eine "imposante" Karriere; daraus könnte man lernen oder schließen, dass einem das eigene Unvermögen beruflich nicht zwingend im Weg stehen muss, sofern man über "Qualitäten" ganz anderer Art verfügte.
Tröstlich ist nur, dass Ahnungslosigkeit auch einen Preis hat: Plakolm hat als Nationalrätin ca. 750.000,00 Euro verdient, als Staatssekretärin ca. 950.000,00 Euro und seit März ca. 200.000 Euro – das sind in Summe knapp zwei Millionen Euro, die Frau Plakolm von den Steuerzahlerinnen dieses Landes erhalten hat.
Nur zum Vergleich: Der "durchschnittliche" Österreicher verdient im Jahr in etwa € 40.000,00 und müsste daher, um das Einkommen von Frau Plakolm erreichen zu können, ca. 50 Jahre arbeiten; Plakolm hat das binnen 8 Jahren "gekonnt" erledigt; der "einfache" Bürger muss sich um seinen "fahrbaren" Untersatz auf eigene Kosten selbst kümmern, während Plakolm vom Dienstchauffeur mit dem Dienstwagen durchs Land bzw. von einem Fest zur nächsten Veranstaltung pilotiert wird und Spesenpauschalen erhält, von denen "Normalos" nur träumen können.
Ob das gerecht ist oder nicht, mögen andere beurteilen; für mich ist Plakolm, speziell vor dem Hintergrund ihrer "Leistungen", überflüssig wie ein Kropf oder unnötig wie Zahnweh.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/neuer-anlauf-fuer-kopftuchverbot-unter-14-jahren-in-oesterreichs-schulen-muslime-warnen-vor-stigmati-100.html
Wie auch immer – selbst Plakolm hätte zumindest lt. Bundesministeriengesetz 1986 i.d.g.F. Aufgaben zu erledigen; in der Familienpolitik wäre sie beispielsweise u.a. für das "Wohnungswesen" zuständig, für Ehe- und Kindschaftsrecht sowie den Mutterschutz und, jetzt wird es ganz pikant, die Volksbildung; im Bereich der "Integration" obläge es ihr, sich auch um Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und das Zusammenleben von Menschen zu kümmern sowie die allg. Integrationspolitik zu koordinieren; und letztlich wäre Plakolm kraft Gesetzes auch noch dazu angehalten, für die Umsetzung von Richtlinien der EU zu sorgen, Grundsatzfragen des europäischen Haushalts zu koordinieren bzw. sich um den europäischen Haushalt bzw. den mehrjährigen Finanzrahmen zu kümmern.
Papier ist bekanntlich recht geduldig; um ihre gesetzlichen Aufgaben kümmert sich die 31-jährige zwar kaum, dafür tourt sie seit Monaten mit der Idee durchs Land, junge Musliminnen mit einem Kopftuchverbot beglücken zu wollen.
Das ist ein "Thema" und, zumindest wenn es nach Fr. Plakolm geht, ein Problem, dem man seine, scheinbar recht bescheiden vorhandene, Aufmerksamkeit zu widmen hat; aus dem "Hause Plakolm" ist seit Monaten nichts anderes mehr zu vernehmen als Stimmen und Aussagen zum "Kopftuchverbot".

Quelle: https://orf.at/stories/3405045/
Nun gut, Österreich hat derzeit ja keine anderen Probleme; insofern könnte man schon Verständnis dafür haben, dass sich eine hochdotierte "Spitzenpolitikerin" ein privates Späßchen gönnen und ausschließlich mit einem "Orchideenthema" beschäftigen kann; vielleicht lassen sich Musliminnen ohne Kopftuch aber auch viel leichter integrieren als ihre pubertierenden bzw. testosterongesteuerten Religionsgenossen.
Plakolm wäre aber nicht Plakolm, würde sie nicht auch noch versuchen, das von ihr propagandierte "Kopftuchverbot", gleichsam standesgemäß bzw. ihr selbst angemessen und gerecht werdend, in den Rang einer Verfassungsbestimmung zu erhöhen; ein solches Ansinnen kann seine Ursache vordergründig nur darin suchen bzw. finden, dass Plakolm der enormen Bedeutung ihrer Initiative auch zu einer adäquaten legistischen Heimstätte verhelfen will, über die wiederum Experten bereits jetzt sagen, es könne sich bloß um eine "letzten Ruhestätte" handeln.

Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/19646105/ein-heikles-unterfangen
"Kopftuchverbot" hin oder her: Sofern die "Lex Plakolm" tatsächlich in den Rang einer Verfassungsbestimmung erhoben werden sollte, wäre das der nächste Beweis dafür, dass österreichische Politiker weder eine Ahnung davon haben, was mit "Einheit bzw. Stufenbau der Rechtsordnung" gemeint sein könnte noch wissen, was nach der Vorstellung von Hans Kelsen tatsächlich "Verfassungsrang" genießen sollte; unser Bundespräsident wird zwar nicht müde, die "Eleganz und Schönheit" der Verfassung zu loben; Experten wie der verstorbene Hans Klecatsky bezeichnen das, was Van der Bellen in den höchsten Tönen lobt, als "eine innere und äußere Ruine"; einerseits wurde die Verfassung bereits weit mehr als hundert Mal geändert, andererseits gibt es außerhalb des Bundesverfassungsgesetze mehr als 1.500 Verfassungsbestimmungen; dieser parteipolitisch gelebte, die Verfassung betreffende, "Zerstörungs- und Zersetzungswahn", hat zwei einfache, perfide und antidemokratische Ursachen: Verfassungsgesetze können nur mit einer "Verfassungsmehrheit" im Nationalrat aufgehoben oder abgeändert werden und haben insofern erheblich mehr Bestandskraft als einfache Gesetze; und, das ist das bei weitem größere Problem: Verfassungsbestimmungen können vom Verfassungsgerichtshof nur aufgehoben werden, sofern sie der "Grundordnung" der Verfassung, den sog. "Baugesetzen", widersprechen.
Zu diesen "Baugesetzen" zählen "nur" das demokratische, das republikanische, das rechtsstaatliche und das bundesstaatliche Prinzip sowie die Existenz einer effektiven Grundrechtsordnung.
In der Historie der 2. Republik hat der VfGH bislang nur ein einziges Mal eine Verfassungsbestimmung wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben; das war am 11.10.2001 und hat damals § 126a des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 1997 – BVergG) bzw. "nur" eine Wortfolge im Landesvergabegesetz Salzburgs betroffen.

Quelle: https://www.krone.at/3848179#fb-1950173820
Angesichts dieser rechtlichen Situation ist offensichtlich, welch abartigen Plan Plakolm verfolgt: Wohlwissend, dass das geplante Kopftuchverbot, wie sein "Vorgänger", der vom Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit am 11.12.2020 (G 4/2020-27) aufgehoben wurde, wiederum verfassungswidrig sein dürfte, will sie ihre "Lex Plakolm" vom Nationalrat als Verfassungsbestimmung beschließen lassen und dadurch der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes entziehen; sie behauptet und betont zwar immer wieder, wie sehr ihr daran gelegen sei, ein verfassungskonformes "Kopftuchverbot" haben zu wollen, das auch vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hätte.
Sie verschweigt aber absichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof gegen eine "Lex Plakolm" als Verfassungsbestimmung nichts mehr unternehmen könnte.

Quelle: https://www.heute.at/i/kopftuch-knaller-verbot-sorgt-fuer-koalitions-knirsch-120139686/doc-1j8b29ufl4
Die Frage ist, wie man ein solches "Gerieren" bewertet; ginge es nach mir, sollte man gegen Plakolm Strafanzeige wegen versuchten Amtsmissbrauches erstatten, eine Ministeranklage in Erwägung ziehen und einen Misstrauensantrag gegen Plakolm vorbereiten; wer dermaßen offensichtlich und öffentlich den Rechtsstaat unterminieren will, hat selbst in der österreichischen Politik nichts verloren; das was Plakolm plant, ist nichts anderes als ein Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit und wohl symptomatisch für jemanden, der, plump, peinlich, präpotent und völlig ahnungslos, auf Kosten aller SteuerzahlerInnen ein ganzes Land zum Narren halten möchte.
Es bleibt, was allenfalls grotesk sein mag, die Hoffnung, dass der Koalitionspartner SPÖ in Person von Justizministerin Sporrer dem abstrusen Treiben von Plakolm eine Absage erteilen und nicht als Steigbügelhalter für eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit zur Verfügung stehen wird; wenn es nach Sporrer geht, wolle man jedenfalls ein "verfassungskonformes Kopftuchverbot" und nicht ein "verfassungswidriges Kopftuchverbot im Verfassungsrang", wie sich Plakolm das in ihrem baufällig-morbiden Gedankenkonstrukt "zusammengereimt" hat.
Chr. Brugger
29/10/2025
