Mag. (FH), Ph.D. Aschbacher ist zurückgetreten
"Die Aufgabe in der Bundesregierung als Ministerin für Arbeit, Familie und Jugend hat mich zutiefst erfüllt. Meine Arbeit als Ministerin habe ich mit vollem Einsatz für dieses Land geleistet und mit meinem Team das Beste gegeben.
Meine Arbeiten zur Erlangung akademischer Grade habe ich stets nach bestem Wissen und Gewissen verfasst und der Beurteilung durch anerkannte Professoren vertraut. Alle jetzt erhobenen Vorwürfe, ich hätte die Arbeit während meiner Amtszeit als Ministerin verfasst und ich hätte vorsätzlich plagiiert, sind Unterstellungen und weise ich zurück. Diese Arbeiten werden von den jeweiligen Instituten, wie bei jedem anderen auch, auf üblichem Weg geprüft. Ein solches faires Verfahren steht jedem in diesem Land zu. So wie es bereits anderen, etwa Thomas Drozda, Johannes Hahn oder Bogdan Roscic und anderen zugestanden wurde.
Meine Familie und ich erleben aber, dass die Medien und die politischen Mitstreiter, mir dieses faire Verfahren der Überprüfung nicht zugestehen und mich medial in unvorstellbarer Weise vorverurteilen.
Die Anfeindungen, die politische Aufgeregtheit und die Untergriffe entladen sich leider nicht nur auf mich, sondern auch auf meine Kinder, und das mit unerträglicher Wucht. Das kann ich zum Schutz meiner Familie nicht weiter zulassen. Aus diesem Grund lege ich mein Amt zurück. Darüber habe ich heute Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem persönlichen Gespräch informiert.
Ich danke herzlich meinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Kabinett, dem Ministerium mit den Arbeitsinspektoraten, dem AMS und dem IEF, sowie der FBG, für die hervorragende Teamarbeit in dieser herausfordernden Krisenzeit.
Ich bin überzeugt, dass sie weiter für dieses wunderschöne Land und seine Menschen ihr Bestes geben und wünsche dabei viel Glück."
Soweit die persönliche Stellungahme der zurückgetretenen (ehemaligen) Bundesministerin Mag. (FH), Ph.D. Christine Aschbacher.
Auf den Verlauf des Verfahrens zur Überprüfung der erhobenen Plagiatsvorwürfe hat die (mediale) Öffentlichkeit ebenso wenig Einfluss wie die politische Konkurrenz. Dieses Verfahren ist von der dafür zuständigen Fachhochschule bzw. Universität im eigenen sachlichen Wirkungsbereich durchzuführen. Ob und bejahendenfalls wie viel BM a.D. Aschbacher tatsächlich plagiiert hat, lässt sich mit relativ einfachen Mitteln und zeitnah überprüfen.
Die Behauptung, Medien und politische Mitstreiter würden ihr ein faires Verfahren der Überprüfung nicht zugestehen ist insofern nicht richtig; es kann folglich auch keine Vorverurteilung geben. Entweder hat sich Mag. (FH), Ph.D. Aschbacher unlauterer Mittel bedient oder eben nicht; Diplomarbeit und Dissertation können nicht mehr verändert werden - es wir sich relativ rasch herausstellen, ob die erhobenen Vorwürfe richtig sind oder nicht.
Selbst "Der Standard" (an und für sich kein "reißerisches", vielmehr ein seriöses Medium) titelt heute in seiner Online-Ausgabe mit "Peinliche Affäre, richtiger Rücktritt" und begründet das mit einem hämischen Unterton, den man ansonsten in dieser Zeitung vergeblich suchen würde:
"Wer am Wochenende einen Blick in die Social Media-Kanäle geworfen hatte, konnte an der Affäre nicht vorbei. Lustvoll wurde aus den "wissenschaftlichen" Arbeiten Aschbacher zitiert, mit denen sie immerhin einen Magister- und einen Doktortitel errungen hatte. Das, was jetzt bekannt wurde, hat absurd-komische Momente. Wenn man sich die Passagen aus den Arbeiten Aschbachers durchliest, wundert einen alles: Wie konnte Aschbacher solche Arbeiten abgeben? Hat sie das denn vor Abgabe nicht noch einmal durchgelesen? Und wer hat das abgenommen?
Sinnbefreite Textpassagen
Die Arbeiten wurden gut benotet, schrammen aber, das kann man jetzt sagen, am Schwachsinn vorbei. Die Texte sind nicht nur sprachlich grottenschlecht, sie sind grammatisch ein Unfall, sondern teilweise auch sinnbefreit. Die Arbeiten lesen sich, als ob jemand mit nichtdeutscher Muttersprache Textbausteine aus ausländischen Medien durch ein schlechtes Übersetzungsprogramm laufen hat lassen und sie nahezu willkürlich zusammengefügt hat. Da stellt man sich nicht nur die Frage nach der Redlichkeit jener, die diese Arbeiten unter ihrem Namen abgegeben hat, sondern auch nach der Seriosität jener Institute, die diese Arbeiten nicht nur akzeptiert, sondern auch für gut befunden hatten. In dem einen Fall war das eine Fachhochschule in Wiener Neustadt, im anderen eine Universität in Bratislava."
Nun hat, nimmt man die zuvor zitierte Aussendung der BM a.D. ernst, Aschbacher beide wissenschaftlichen Arbeiten nach "bestem Wissen und Gewissen" verfasst; vorsätzliches Plagiieren weist sie zurück.
Es gibt mehrere Szenarien, die zu dieser pikant-peinlichen Affäre geführt haben könnten:
- Stimmen die Aussagen von Aschbacher (woran kein Zweifel besteht), dann ist davon auszugehen, dass der Inhalt der beiden Arbeiten ihrem "besten Wissen" entspricht. Nimmt man das so hin, dann hat "Der Standard" mit seiner "Wertung" (nahe am Schwachsinn) absolut recht.
- Das betreuende Lehrpersonal an der FH Wiener Neustadt sowie der Universität Bratislava war (fachlich) nicht in der Lage, die vorgelegten Arbeiten entsprechend zu überprüfen.
- Dem betreuenden Lehrpersonal an der FH Wiener Neustadt sowie der Universität Bratislava war es vollkommen egal, in welcher "Form" die wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt wurden; man hat entweder die Arbeiten gar nicht gelesen, den Inhalt nicht verstanden oder der Inhalt war ganz einfach vollkommen nebensächlich.
- Wenn die Arbeiten tatsächlich "am Schwachsinn vorbeischrammen" ist es auch möglich, dass dasselbe auch dem betreuenden Personal zuzugestehen ist bzw. für dieses gilt.
- Klar dürfte aber sein, dass das betreuende Lehrpersonal an der FH Wiener Neustadt sowie der Universität Bratislava nicht in der Lage war, sinnstiftend auf Grammatik, Interpunktion, logische Zusammenhände und sprachliche Defizite Einfluss zu nehmen; selbst einem Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf fielen Passagen auf, die eben "Der Standard" am "Schwachsinn vorbeischrammen" lässt. Jetzt könnte man die Meinung vertreten, es sei nicht Aufgabe von Hochschulprofessoren, wissenschaftliche Arbeiten betreffend "Rechtschreibschwächen" zu überprüfen. Wenn aber, wie im Anlassfall, schon auf den ersten Blick erkennbar ist, dass die verwendete Sprache, für die sie Nutzende, eine "Gefahr" bzw. ein unüberwindbares Hindernis darstellt, hätte man dies zumindest zur Sprache bringen müssen (es sei denn, man hat die Arbeit nie gelesen oder leidet selbst an Legasthenie).
Einen großen Gefallen hat sich das für Mag. (FH), Ph.D. Aschbacher mit dem Approbieren deren "wissenschaftlicher" Arbeiten zuständige Lehrpersonal jedenfalls nicht getan. Im Lichte öffentlicher Betrachtung wird man nun erklären müssen, wie und warum Diplomarbeit und Dissertation in der vorliegenden Form so positiv beurteilt werden konnten.
Sinnbefreit wird das nicht gelingen; dafür ist der öffentliche Druck, die Erwartungshaltung betreffend Aufklärung, zu groß.
Sinnstiftend aber auch nicht; dafür "schrammen die Arbeiten viel zu nahe am Schwachsinn vorbei".
Chr. Brugger
09.01.2021