Nichts Genaues weiß man nicht
Was Andreas Babler, Christoph Wiederkehr & Alexander Pröll bei ihrer gestrigen Pressekonferenz zum Thema "Social-Media-Verbot" so alles zum Besten gegeben haben, war naiv wie dümmlich zugleich; anderes war bei einer dieser unsäglichen Dreier-Konstellation auch nicht zu erwarten; es gibt massive Bedenken, ob diese drei Herren intellektuell und fachlich überhaupt in der Lage sind, sich mit einem solchen Thema sinnstiftend zu beschäftigen.

Quelle: https://www.energie-bkk.de/magazin/zwischen-suchen-und-sucht-vom-algorithmus-gecatched/
Man hat sich in der schwarz-rot-pinken Koalition, zumindest scheinbar, darauf geeinigt, zu einem unbestimmten Zeitpunkt mit unbekannten technischen Mitteln nicht näher bezeichnete "Social-Media-Dienste" für Kinder unter 14 Jahren zu verbieten – na bumm, was für ein Wurf …
Nun sehen bereits die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bzw. das österreichische Datenschutzgesetz (Art. 8 bzw. § 4) vor, dass bei unter 14-Jährigen die "Träger der elterlichen Verantwortung" für ihre Kinder zu entscheiden haben, ob ihre Sprösslinge Angebote sog. "Informationsdienste" annehmen dürfen oder nicht; wenn die Eltern nicht zugestimmt haben, dürften Kinder seit mehr als 10 Jahren erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres X, Instagram oder TikTiok nutzen.
In der Realität ist es aber so, dass dieses gesetzliche Erfordernis der elterlichen Zustimmung weder auf europäischer noch österreichsicher Bühne eine Rolle spielt; die zuständigen Behörden sind entweder nicht in der Lage das zu kontrollieren oder sie wollen es ganz einfach nicht; das eine wäre Unvermögen, das andere aber Politik- und Behördenversagen sowie möglicherweise Amtsmissbrauch.
Die Politik hat es sowohl auf europäischer Ebene als auch in Österreich absichtlich unterlassen, unsere Kinder vor dem zu schützen, was jetzt mit den Schlagwörtern "Sucht Algorithmen der Social-Media-Dienste" umschrieben, angeprangert und verteufelt wird.
Jetzt rücken also die Herren Babler, Wiederkehr & Pröll aus, um uns zu erklären, irgendwann würden unter 14-Jährige rechtskonform geschützt; was in der letzten Dekade nicht einmal ansatzweise funktioniert hat, sondern gar nicht gewollt war, soll jetzt plötzlich möglich gemacht werden – wer diesen Schwachsinn glaubt, leidet an Realitätsverlust.
Babler (Medien), Wiederkehr (Bildung) & Pröll (Datenschutz) haben bis heute nicht kapiert, dass bereits unmündige Minderjährige ohne jedwede Kontrolle(!) nicht nur alle gängigen, völlig schwachsinnigen, Plattformen wie X, Instagram & TikTok nutzen können, sondern auch Pornokanäle, Darknet-Angebote und allerlei sonstigen Firlefanz, der im World-Wide-Web "available" ist.

Quelle: https://Quelle: https://www.safes.so/de/blogs/how-social-media-algorithms-keep-you-addicted/
In der heimischen Politik hat sich bislang noch niemand mit der Frage beschäftigt, wie man Kinder datenschutzgrundrechtskonform schützen könnte; weder die österreichische Datenschutzbehörde noch der Datenschutzrat oder das parlamentarische Datenschutzkomitee sind in der Lage oder willens, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Minderjährige gegen die nachteiligen Folgen der weltweit kursierenden "Sucht-Algorithmen" zu verteidigen, den Zugang zu Portalen, in denen Gewalt verherrlicht und sexualisierte Inhalte verharmlost werden, zu verhindern und ganz generell den "Eintritt" in solche Verblödungskanäle zu verbieten.
Man stellt sich nur recht protzig vor die versammelte, völlig unreflektierte Presse, plappert irgendetwas daher, huldigt der KI und weiß nicht einmal ansatzweise, wie man nach mehr als 10 Jahren DS-GVO ansatzweise einen rechtskonformen Zustand herstellen könnte und ob es legal bzw. gerechtfertigt ist, dass Millionen unmündig Minderjährige in Österreich im World-Wide-Web surfen können bzw. konnten, wie es ihnen beliebt, ihre Eltern davon aber keinerlei Kenntnis haben bzw. hatten.
Apropos unreflektierte Medienvertreter: Mich wundert es ehrlich gesagt, warum noch nie jemand Hr. Pröll danach gefragt hat, wo konkret bzw. auf welchen Servern bzw. in welchen Clouds alle jene Daten gespeichert werden, die ID-Austria-Nutzer von sich preisgeben müssen und wer auf dieses Datenvolumen tatsächlich zugreifen kann.
Chr. Brugger
28/03/2026
