Verantwortungslose Verantwortung

12.10.2025

Was sich die österreichische Justiz in trauter Zweisamkeit mit der ÖVP, einem Akronym für österreichische Versager und P(f)ostenschacherer, im "Fall Wöginger" geleistet hat, ist schlichtweg eine Sauerei; selbst wenn die Strafsache diversionell bereinigt wurde, ist letztlich die Frage der dahinterliegenden "Verantwortung" nicht beantwortet; wer bis zum letzten Tag bestreitet, im Anwendungsbereich des Amtsmissbrauches tätig gewesen zu sein, einem Straftatbestand, der im 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches unter dem Titel "Korruptionsstrafrecht" firmiert, setzt sich zwangsläufig dem Vorwurf aus, nur aus prozesstaktischen Gründen plötzlich "Verantwortung" übernommen zu haben, um solcherart in den Genuss einer Diversion zu kommen.

Quelle: https:///www.heute.at/s/knalleffekt-in-prozess-das-macht-jetzt-vp-woeginger-120135795

Dass eine solche "Verantwortungsübernahme" nichts wert ist, erklärt sich von selbst; August "Gust" Wöginger hat in den letzten Jahren jedwede Verantwortung für seine schriftlich dokumentierte "Pfostenschacherei" abgelehnt; von einer "Schuldeinsicht" kann nicht die Rede sein; der Grad seines "Rechtswidrigkeitsbewusstseins" reduziert sich angesichts seines ignorant lächerlichen "Verhaltens" gegen null.

Das "Profil" hat ca. 100 Fälle dokumentiert, bei denen erheblich besser Qualifizierte deshalb nicht "genommen" wurden, weil die jeweiligen Konkurrenten parteipolitisch entsprechend positioniert waren – das sei "schlicht und ergreifend eine bodenlose Frechheit; persönliche, parteipolitische "Hilfe" bei der Besetzung von Posten in der öffentlichen Verwaltung"; lt. Berechnungen von em. oUniv.-Prof. Dr. Dr.h.c. mult. Friedrich Schneider (Universität Linz) betrug der Schade, der dem Staat und der Wirtschaft durch "Korruption" entsteht, im Jahr 2023 in etwa 16,9 Milliarden Euro, wobei die Dunkelziffer noch viel höher wäre.

Das Ergebnis der "Profil"-Auswertung ist eindeutig: Nirgendwo sonst im öffentlichen Dienst ist das System der parteipolitisch motivierten Ämterpatronage so verbreitet wie im ÖVP-geführten Innenministerium.

Insofern könnte man also die Meinung vertreten, bei dieser konkreten Diversion handle es sich um einen gerichtlichen Gnadenakt für einen ausgewiesenen "Pfostenschacherer": Das "es tut mir wirklich leid. Ich habe das in dieser Dimension nicht vorhergesehen, aber ich übernehme die Verantwortung" Wögingers führt, ginge es nach der ÖVP, zu einem "Persilschein" für korrupte Kreaturen – € 44.000,00 und alles ist paletti, der Clubobmann "happy" und für den Parteichef wäre die Sache erledigt.

Quelle: https://exxpress.at/politik/woeginger-bleibt-unbescholten-44-000-euro-diversion-im-amtsmissbrauchs-prozess/

Wir moralisch verkommen und charakterlos die ÖVP-"Elite" mittlerweile geworden sind, lässt sich auch anhand der Meinung des parteiinternen Ethikrates nachvollziehen; würde man den eigenen "Verhaltenskodex" ernst nehmen, müsste Wöginger jedenfalls, wie andere auch, aus der Partei ausgeschlossen werden; in diesem "Verhaltenskodex" finden sich u.a. folgende Compliance-Anforderungen:

  • Politische Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Volkspartei müssen Format haben und Format geben. Sie sollen eine solide berufliche Grundlage haben, um nicht von der angestrebten politischen Funktion abhängig zu sein.
  • Pflichtenethik muss in der großen europäischen Tradition Tag für Tag neu erarbeitet und neu praktiziert werden, sie geht über die strikt einzuhaltende Rechtsordnung hinaus. Verantwortung ist einerseits die moralische Beurteilung des eigenen Handelns und die Entscheidung, diese Beurteilung zur Verhaltens-Richtschnur zu machen sowie andererseits die Geltendmachung dieser Verantwortung durch Institutionen der Kontrolle.
  • Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, hat eine Vorbildfunktion, er verkörpert die Sichtbarkeit eines guten politischen Verhaltens und steigert damit das Vertrauen in Staat und Politik. Daher ist für politische Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ein strenger Maßstab nicht nur bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben, sondern auch im allgemeinen Verhalten notwendig.
  • Interventionen oder Protektionismus mit dem Ziel einer gewollten Ungleichbehandlung bzw. unsachgemäßen Entscheidung sind strikt abzulehnen.
  • Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sollen für alle Bürger ansprechbar sein und sich um Bürgeranliegen kümmern, aber auch die notwendige Distanz wahren, um Abhängigkeit und den Eindruck von Abhängigkeit zu vermeiden.

Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/19352329/was-zwischen-den-zeilen-des-oevp-papiers-steht

Mäße man beispielsweise Karl Nehammer, Claudia Plakolm, Alexander Pröll und vor allem August Wöginger mit dem parteiinternen Maßstab, dürften sie nicht länger Mitglieder ihrer Partei sein; Nehammer, Plakolm und Pröll haben weder eine Berufs- noch sonstige Ausbildung bzw. sind von ihren politischen Funktionen wirtschaftlich völlig abhängig und Wöginger fiele allein schon deshalb durch, nähme man endlich die "Pflichtenethik" ebenso für bare Münze wie die, über die strikt einzuhaltende Rechtsordnung hinaus gehende, "moralische Beurteilung".

Der hehre "Ethikrat" der ÖVP sieht das allerdings anders – es bestünde selbstverständlich keine Veranlassung, Wöginger & Co aus der Partei auszuschließen …

Was ist nun das Fazit aus dieser unappetitlichen Parteiposse?

Das "Kennen" vor "Können" geht, hat in Österreich lange Tradition; vor allem die ÖVP gilt dabei, nicht bloß den Experten, als Brutstätte eines abstoßenden, organisierten Amtsmissbrauches; das Schlimme daran ist vor allem, dass wichtige Posten im öffentlichen Bereich mit parteinahen "Pfosten" bzw. "Vollpfosten" im Sinne von Armleuchtern oder Dolmen besetzt werden, die anderen, wesentlich besser qualifizierten Bewerbern aus "ideologischen Gründen" vorgezogen werden; insofern frönen die "Türkisenen" einer Negativselektion, die letztlich dazu führt, dass das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung laufend schwindet und fachkundige Personen auf Bewerbungen verzichten, weil sie sich selbst gegen ahnungslose Parteigänger keine Chancen ausrechnen; in der ÖVP nimmt man billigend in Kauf, dass mitunter die Dümmsten bzw. Unfähigsten die besten Posten besetzen; verantwortungsloser könnte man sich kaum verhalten – für ÖVP, SPÖ & NEOS ist mit der Diversion im Falle Wögingers alles "erledigt"; die derzeitige Bundesregierung ist offensichtlich der Ansicht, dass absolut rein gar nichts gegen eine weitere "Pfostenschacherei" spricht und man sich im Fall der Fälle einfach "freikaufen" könne; dieses "Prozedere" erinnert mich frappant an die klerikale Indulgentia, den Straferlass in der römisch-katholischen Kirche; solchem "Ablasshandel" verdanken wir u.a. die Errichtung des Petersdoms in Rom – wofür die € 44.000,00 von Wöginger bzw. der ÖVP Verwendung finden, wurde bislang nicht kommuniziert.

Quelle: https://exxpress.at/politik/woeginger-bleibt-unbescholten-44-000-euro-diversion-im-amtsmissbrauchs-prozess/

Obwohl Andreas Koller am 12.10.2025 in den "Salzburger Nachrichten" schreibt, "die gerichtsnotorisch gewordene Postenschacherei des ÖVP-Klubchefs würde dafür sorgen, dass Österreich ein Stückchen sauberer wird", werden auch künftig solche, ohnedies diversionell zu erledigende, Amtsmissbräuche zu "guten Tönen" der türkis-schwarzen Parteimelodie gehören; Richterin Melanie Halbig hat nämlich, unter Missachtung aller general- und spezialpräventiven Überlegungen, dafür gesorgt, dass die systematische bzw. systemimmanente "Pfostenschacherei" auch künftig bloß als Lappalie abgetan werden kann.

Wenn Halbig meint bzw. mildernd ins Treffen führt, "der Prozess ginge (ohnedies) mit sozialer und beruflicher Stigmatisierung einher", verkennt sie ganz offensichtlich die funktionale Zielsetzung, respektive den Charakter des Strafrechts an sich; zurecht werden jene stigmatisiert, die sich ungeniert der Vetternwirtschaft verschrieben haben; solch widerwärtige Charaktere dürfen weder mit staatlicher Hilfe rechnen noch auf halbseidene Voten vertrauen.

Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/19411112/eibinger-miedl-wird-wohl-staatssekretaerin-oevp-praesentiert

Es wäre ob der absurden Häufung an solchen und ähnlichen "Vorfällen" vielmehr indiziert, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es sich bei der ÖVP bzw. dem morbid anmutenden Verhalten ihrer Funktionäre nicht längst um eine "kriminelle Organisation" im Sinne des § 278a StGB handelt.

Das wird allerdings nicht der Fall sein; viel eher ist, vor dem Hintergrund des Ausganges in der "Causa Wöginger", davon auszugehen, dass die ÖVP der Idee verfällt, bei der "Österreichischen UNESCO-Kommission" mit einem Antrag auf Aufnahme der "Ämterpatronage" ins Verzeichnis der heimischen UNESCO-Kommission vorstellig zu werden; was für die "Wiener Würstelstandkultur", das "Hundstoaranggeln", "das Wissen und die Praktiken der Hufschmiede" sowie den "Funkensonntag" möglich ist, kann der traditionellen "Pfostenschacherei der ÖVP" nicht vorenthalten werden.

Chr. Brugger

12/10/2025