Volksbefragungen braucht das Land
Vor dem Hintergrund der schier grenzenlos scheinenden Zauderei des "Kabinettes Stocker", das für jedes noch so kleine Problem eine Experten- oder sonstige Kommissionen benötigt, um sich eine Meinung bilden zu lassen, wäre es mit Sicherheit indiziert, das Volk entsprechend oft zu befragen.
Solche "Kommissionen" oder "Arbeitskreise" kosten Geld und reichlich viel Zeit und die Politiker haben, scheints, ja von gar nichts mehr eine Ahnung und können sich im koalitionsbedingten "Dreigestirn" ohnedies auf nichts Vernünftiges einigen.
Das Volk wäre hier viel vernünftiger, respektive pragmatischer – man müsste es nur öfter nach seiner Meinung fragen.

Quelle: https://kaernten.spoe.at/post/wichtige-infos-zur-volksbefragung-am-12-jaenner/
An und für sich spräche nichts dagegen, alle paar Wochen dem Volk die Möglichkeit zu geben, bei Fragen, die die Regierung anscheinend nicht selbst beantworten kann, in die Bresche zu springen, um einerseits deren intellektuelles Defizit auszugleichen und ihnen andererseits auch das abzunehmen, was Stocker & Co ohnedies fremd ist: Verantwortung
Sobald das Volk mehrheitlich entschieden hat, kann es sich über seine eigenen Entscheidungen nicht mehr beschweren – die Politiker wären aus dem "Schneider" und fein heraus.
Wenn nun Christian Stocker meint, das Volk befragen zu müssen, ob man den Wehrdienst verlängern soll, weil er sich (trotz Expertenbericht) keine abschließende Meinung bilden kann, so sollte ihm das Volk, gut wie es ist, unter die Arme greifen; wenn bei mir der Wasserhahn tropft, rufe ich ja auch den Installateur an …

Quelle: https://kurier.at/politik/inland/michaela-schmidt-staatssekretaerin-kunst-kultur-sport-spoe-koalition/403016403
Den Einfall der "roten" Sekretärin Michael Schmidt, das Volk darüber zu befragen, ob es nicht künftig doch endlich auch eine Erbschaftssteuer zahlen will, finde ich grenzgenial; wer, wenn nicht wir, das Volk, sollen wissen, ob wir vom Vermögen, das sich unsere Eltern erworben haben, etwas an den derzeit "roten" Finanzminister abliefern wollten; wem so etwas in den Sinn kommt, ist zweifelsfrei zu Höherem bestimmt.
Klar müsste aber sein, dass man das Volk nur mit wichtigen Fragen konfrontiert; für Belanglosigkeiten müssten bzw. dürfen weiterhin die Politiker zuständig sein.
So könnte man das Volk u.a. um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
Soll die Einkommensteuerpflicht für natürliche Personen gem. § 1 EstG ersatzlos aufgehoben werden?
Wenn das Volk diese Frage mehrheitlich mit "Ja" beantwortet, könnten sich die Politiker dafür feiern lassen, dass jeder arbeitende Österreicher endlich "mehr Netto vom Brutto" hat.
Soll § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 ersatzlos aufgehoben werden?
Sollte das Volk das wollen, käme es endlich auch zu einer Senkung der ohnedies recht unbeliebten Lohnnebenkosten; es ist eigentlich nicht einzusehen, warum Arbeitgeber 3% der Bruttolöhne ihrer Mitarbeiter an die jeweiligen Kommunen abführen müssen; in diesem Zusammenhang wäre, wenn wir schon beim "Thema" sind, auch folgende Frage indiziert:
Soll § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 ersatzlos aufgehoben werden?
Mit einem unmissverständlichem "JA" könnten die Lohnnebenkosten um ein paar weitere Prozentpunkte (derzeit 3,7%) gesenkt und damit alle Arbeitgeber entsprechend noch mehr entlastet werden.
Soll § 10(1) des Arbeiterkammergesetzes 1992 ersatzlos aufgehoben werden?
Antwortete das Volk mit "JA", wäre endlich auch die seit Jahrzehnten kritisierte "Zwangsmitgliedschaft" bei den Arbeiterkammern beendet.
Man sieht: Mit entsprechend "gutem Willen" wäre binnen kürzester Zeit viel zu bewegen; worüber Politiker Jahrzehnte nur reden, könnte das Volk ohne langwierige Diskussionen, Expertenkommissionen und viel mediales Getöse prompt und kostengünstig erledigen.
Politiker behaupten laufend, sie würden immer alles "für das Volk" tun; es dürfte folglich kein Argument dafür geben, sich gegen regelmäßige Volksbefragungen zu wichtigen Themen auszusprechen; das Volk weiß, noch besser als alle Politiker, was gut für es selbst ist.
Ehe man jedoch, was innerhalb weniger Tage möglich wäre, mit einem solchen Volksbefragungsprozess startet, wäre es vorher erforderlich, eine klitzekleine Änderung in Art. 49b B-VG vorzunehmen und diesem Artikel einen 4. Absatz mit folgendem Wortlaut anzufügen:
"Das amtliche Endergebnis einer Volksbefragung ist sowohl für den National- und Bundesrat als auch die Bundesregierung bindend".
Im Volksbefragungsgesetz 1989 müsste nur noch die Ausgestaltung dieser "Bindungswirkung" bestimmt werden – das wäre legistisch recht einfach und binnen weniger Stunden zu erledigen.
Gäbe es nämlich keine "Bindungswirkung", wären Volksbefragungen für das Volk nur "leere Kilometer"; und das Volk hat wahrlich Besseres zu tun, als den Unfähigsten aller Unfähigen als Stimmungsbarometer zur Verfügung zu stehen oder als "sachliche Rechtfertigung" zu dienen.
Chr. Brugger
06/02/2026
