Entgelttransparenz

26.05.2026

Seit 30. Mai 2023(!) ist die Richtlinie (EU) 2023/970 des europäischen Parlaments und des Rates vom 10.05.2023, die sog. Entgelttransparenz-Richtlinie in Kraft; hierzulande wissen die verantwortlichen Politiker also seit mehr als 3(!) Jahren, dass sie diese Richtline in nationales Recht umzusetzen hätten; allein, weder die Regierung Schmähhammer noch ihre türkis-rot-pinke Nachfolgerin sind offenbar in der Lage oder willens, dieser simplen Anforderung gerecht zu werden.

Entweder sind die zuständigen Personen selbst dafür zu blöd oder schlicht zu faul, um endlich etwas Brauchbares zu Papier zu bringen; immerhin sind von dieser Rechtsmaterie tausende österreichische Unternehmen betroffen, die ihrerseits ab 08.06.2026 dem Inhalt der Richtlinie Folge zu leisten haben.

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Schön langsam fragt man sich in diesem Land, und das nicht zum ersten Mal, ob die zuständigen MinisterInnen nicht sinnerfassend lesen können oder nur über eine Zeiteinteilung verfügen, mit dem nicht einmal ein Greißler das Auslangen fände.

Für die Umsetzung wäre ja, an und für sich, jene Verwaltungseinheit verantwortlich, die derzeit von Korinna Schumann geleitet werden sollte – wobei: Von jemandem der aus der Gewerkschaft kommt ist Sinnstiftendes nicht erwartbar; in diesem Ministerium sollte es aber wohl den einen oder anderen Mitarbeiter geben, der in der Lage ist, eine einfache, wenn auch völlig unsinnige, Richtlinie in heimisches Recht zu transformieren.

Zumindest dem Vernehmen nach will ÖGB-Handlangerin Schumann bei der Umsetzung dieser Richtlinie "Gold-Plating" betreiben, um so der ohnedies fragwürdigen Vorgabe aus Brüssel mehr als nur gerecht zu werden; sie will bzw. wollte zumindest, dass alle Gehälter offen zu legen sind und so alle Mitarbeiter wissen, was die anderen Mitarbeiter verdienen; wie vertrottelt dieser Wunschgedanke ist, hat Fr. Schumann offenbar noch nicht kapiert; würde das so umgesetzt, wie sich die ÖGB-Gesellin das vorstellt, müssten sich z.B. alle von der Richtlinie betroffenen Unternehmen laufend bei allen MitarbeiterInnen dafür rechtfertigen, warum jemand eben (und das aus guten Gründen) mehr verdient als andere.

Ganz ehrlich: Es geht die Raumpflegerin einen "Dreck" an, was der Leiter der Personalabteilung verdient und den Portier ebenso wenig, was der CFO oder COO erhält; Transparenz kann es nur dort geben, wo die tatsächlich verrichteten Arbeiten ansatzweise vergleichbar sind.

Quelle: https://www.femelle.ch/life/equal-pay-day-gleicher-lohn-fuer-mann-und-frau-27

Im Übrigen bringt diese Richtlinie wieder einmal nur bürokratischen Aufwand für Unternehmen und keinerlei Nutzen für Angestellte oder Arbeiter; was sollen MitarbeiterInnen davon haben, wenn sie wissen, was KollegInnen verdienen?

Es ist ein Leichtes, Gehaltsunterschiede plausibel zu erklären bzw. zu rechtfertigen und "transparent" darzustellen; und eines sollte selbst eine Fr. Schumann verstehen: Vor dem Hintergrund der geplanten Umsetzung wird das Lohnniveau in all jenen Unternehmen tendenziell sinken, die eben von dieser betroffen sind – ob das im Sinne des ÖGB ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Chr. Brugger

26/05/2025